Zweithaarstudio Claudia Bonin

Haare sind unser Ding   -   geht nicht, gibt`s nicht



Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse

Bei krankheitsbedingtem Haarausfall übernimmt die Krankenkasse in der Regel einen Teil der Kosten für eine Perücke oder ein Haarersatzteil. Die Höhe der übernommenen Kosten ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse übernehme ich gerne für Sie. Sie erhalten bei mir natürlich auch Perücken ohne Eigenanteil oder Zuzahlung.

Um die Kosten der Perücke mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen, benötigen Sie:

  • Ein Rezept für eine Perücke oder ein Haarersatzteil. Eine ärztliche Verordnung reicht nicht.
  •  Einen Kostenvoranschlag

Beides muss ich bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.

Nachdem Sie Ihre neue Zweitfrisur in Empfang genommen haben, rechne ich mit Ihrer Krankenkasse ab. Da es bei Zweitfrisuren Unterschiede in Qualität und Preis gibt, kann sich bei der von Ihren getroffenen Auswahl ein Eigenanteil ergeben.

Hier werden Sie aber, wie in allen anderen Dingen, vorab von mir beraten und informiert.







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